MAHNKE
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Einkaufsbedingungen
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu
verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich
zurückzunehmen:
▪ Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
▪ Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei
privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
▪ Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs.
5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
▪ Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses
nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des
Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die
Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen
erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU Richtlinie
94/62/EG sichergestellt werden.