MAHNKE

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Einkaufsbedingungen

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu

verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich

zurückzunehmen:

 

▪ Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,

▪ Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei

privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,

▪ Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs.

5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und

▪ Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen.

 

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses

nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des

Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die

Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen

erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU Richtlinie

94/62/EG sichergestellt werden.